Die Crux mit den Guthabenkonten

Überschuldet ist man schnell, aber auch der Arbeitsplatz ist heute längst nicht mehr so sicher wie früher. Und genau bei diesen Fällen kann es selbst mit dem hierzulande fast unverzichtbaren Girokonto Probleme geben.

Wer einmal als überschuldet gilt oder gar eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, bekommt in Deutschland nur sehr schwerlich ein Girokonto. Doch ein solches ist für fast jede Tranksaktion erforderlich, sei es nun die Überweisung des Arbeitslosengeldes oder die Zahlung der Miete und der Stromrechnung.

Aus diesem Grund existiert auf dem Papier eine freiwillige Verpflichtung des Bundesverbandes der deutschen Banken, jedem Menschen ein Konto auf Guthabenbasis, ein so genannten Guthaben- oder Jedermannkonto, einzurichten.

Da diese Girokonten nur im Bereich des auf ihnen befindlichen Guthabens geführt werden, ist bei ihrer Eröffnung auch keine Bonitätsprüfung durch eine Abfrage bei der Schufa erforderlich. Deswegen spricht man dann umgangssprachlich auch von einem Konto ohne Schufa.

EC-Karte oder Kreditkarte wird man bei diesen Konten vergeblich suchen, eine einfache Bankkarte muss dem Kunden ausreichen, um an den zum Kreditinstitut gehörenden Geldautomaten Bargeld abheben zu können. Und natürlich ist es sogar verständlich, dass ein solches Konto ohne Schufa bei weitem nicht so umfangreich ausgestattet ist, wie ein kostenloses Girokonto, welches zum Beispiel mit hohen Guthabenzinsen oder kostenloser Kreditkarte auftrumpfen kann.

Doch Menschen, die sonst überhaupt kein Konto bekommen würden, sind dankbar über jede Möglichkeit, die sich ihnen bietet. Immerhin können sie auch mit einem solchen Guthabenkonto Überweisungen tätigen und es als Empfangsadresse für ihren Lohn oder sonstige Bezüge angeben

Oftmals machen die Banken den Kunden aber einen Strich durch die Rechnung und halten sich nicht an die von ihrem eigenen Verband getroffenen Regelungen, jedem Verbraucher ein solches Konto zu gewähren. Da werden fadenscheinige Begründungen wie die Existenz eines anderen Girokontos vorgeschoben, wohl wissend dass auf diesem ein Pfändungsrecht durch die kontoführende Bank liegt, bei welcher der Kunde vielleicht einen Kredit nicht fristgemäß zurückgezahlt hat.

Da es bis dato noch keine gesetzliche Verpflichtung für die Banken gibt, jedem ein Konto zu gewähren, kann man sich gegen solches Verhalten nur mit einer Beschwerde bei den Verbraucherzentralen und dem Bundesverband der deutschen Banken helfen.

Diese sollten sich in solchen Fällen ein Vorbild an den Sparkassen nehmen, die wirklich jedem Kunden bei Problemen dieser Art beistehen, wohl auch deshalb, weil sie erkennen, welches Potential selbst ein jetzt überschuldeter Kunde dem Institut eines Tages offenbaren kann.
Weitere Informationen beim Tagesgeld Referenzkonto


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