Eine Hunde Krankenversicherung ist mit der Krankenversicherung bei den Menschen durchaus vergleichbar. Allerdings gibt es dafür dass man seinen Hund krankenversichern muss keinen Zwang. In der Hinsicht, wo sich die Krankenkasse von Herrchen und Frauchen sehr ähnlich sind ist dass eine Hundekrankenversicherung auch die Kosten für Vorsorgemaßnahmen (wie Impfung, Wurmkur, Flohmittel und auch einen Gesundheitscheck) abdeckt. Darüber hinaus mitversicherbar im Rahmen von einer Hundekrankenversicherung sind auch OP-Kosten, die in Folge von Unfällen oder Krankheiten, die ihren Hund betreffen auf die Hundebesitzer zukommen können. Die Option einer OP-Versicherung kann aber auch separat versichert werden und deckt außer den eigentlichen Operationskosten auch Arzneimittel und Unterbringungskosten in der Tierklinik ab. Darüber hinaus natürlich auch alle Kosten rund um die Diagnostik (wie das Röntgen, Laboruntersuchungen, Ultraschall und EKG, und sogar auch CT etc.). Mitversicherbar ist darüber hinaus auch ein Auslandsschutz, und zwar inklusive Rücktransport nach Deutschland. Die Kosten für die notwendigen Nachbehandlungen nach einer Operation und auch die vorangehenden Untersuchungen sind ebenfalls durch eine derartige Versicherung abgedeckt. Eine Hunde Krankenversicherung ist bei den Anbietern an eine Wartezeit gebunden. Diese beträgt drei Monate ab Vertragsbeginn. Das heißt Leistungen aus dieser Versicherung werden erst nach einer dreimonatigen Wartezeit gezahlt. Sollte der Hund in dieser Zeit erkranken, muss der Hundebesitzer die Kosten zahlen.
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